Grenzsteine Tauberbischofsheim

Quellen und Methode

Diese Seite legt offen, worauf die Angaben der Website beruhen: welche Protokolle ausgewertet wurden, wie die Steine der verschiedenen Jahrhunderte einander zugeordnet wurden, wie die Steine im Gelände eingemessen wurden und wie die Standorte verschwundener Steine berechnet werden.

Die Grenzbeschreibungen

Grundlage sind die Gemarkungsumgehungsbücher der Stadt Tauberbischofsheim, die Protokolle ihrer Grenzgänge. Sie liegen heute im Stadtarchiv; dazu kommt ein Protokoll der Nachbargemeinde Großrinderfeld im Generallandesarchiv Karlsruhe.

QuelleArchiv und Signatur
Gemarkungsumgehungsbuch 1569Stadtarchiv Tauberbischofsheim, Abt. B, Nr. 3
Gemarkungsumgehungsbuch 1569, Abschrift von 1580Stadtarchiv Tauberbischofsheim, Abt. B, Nr. 4
Gemarkungsumgehungsbuch 1608Stadtarchiv Tauberbischofsheim, Abt. B, Nr. 5
Gemarkungsumgehungsbuch 1683Stadtarchiv Tauberbischofsheim, Abt. B, Nr. 6
Gemarkungsumgehungsbuch 1700Stadtarchiv Tauberbischofsheim, Abt. B, Nr. 7
Gemarkungsumgehungsbuch 1749Stadtarchiv Tauberbischofsheim, Abt. B, Nr. 8
Grenzbeschreibung der Gemarkung Tauberbischofsheim 1872Stadtarchiv Tauberbischofsheim, Abt. B, Nr. 8a
Grenzberichtigungen Tauberbischofsheim und Nachbargemarkungen 1887–1893enthalten in: Stadtarchiv Tauberbischofsheim, Abt. B, Nr. 8a
Grenzbegehung und Grenzbeschreibung Großrinderfeld 1784Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe, 229 Nr. 35161 a

Einige Seiten im Original neben der Abschrift zeigt die Seite Die Protokolle.

Die Protokolle sind Verwaltungsschriftgut. Sie sollten die Grenze sichern, nicht die Steine beschreiben, und sind deshalb unterschiedlich ausführlich. Manche Grenzgänge nennen jeden Stein mit Zeichen und Abstand, andere fassen Abschnitte knapp zusammen. Was ein Protokoll nicht erwähnt, muss es deshalb nicht gegeben haben.

Weitere Archivalien

Um den Grenzverlauf, seine Änderungen und die Zuordnung einzelner Steine abzusichern, wurden außerdem diese Akten transkribiert und ausgewertet:

Eigene Aufzeichnungen

Erfassung aller Grenzsteine der Gemarkung Tauberbischofsheim 2017–2021 (Hendrik Beierstettel, eigene Aufzeichnungen, Fotos und Messdaten).

Kartengrundlagen

Die Auswertung der Protokolle

Jedes Protokoll wurde Stein für Stein in eine Tabelle übertragen: Nummer, Jahreszahl, Größe, Farbe, Zeichen, Rückseite, Abstand zum vorigen Stein und die Lagebeschreibung. Die Angaben wurden buchstabengetreu übernommen; historische Schreibweisen wie „uff der Dittinger Pfadt Wiesen“ bleiben unverändert. Auch Jahreszahlen stehen so, wie das Protokoll sie nennt – selbst dort, wo sich die Landschieder erkennbar verlesen haben (siehe Jahreszahl).

Anschließend wurden die Einträge der verschiedenen Jahre einander zugeordnet: Welcher Stein von 1608 ist derselbe wie welcher von 1749 oder 1872? Für jeden Stein wurden die Einträge der Protokolle miteinander verglichen: Stimmen Zeichen, Rückseite und Lagebeschreibung überein, passen die Entfernungsangaben zueinander? Nur wenn die Übereinstimmung eindeutig war, gilt die Zuordnung als sicher; andernfalls ist sie im Datensatz als wahrscheinlich oder unsicher gekennzeichnet. So entstand für jede Steinposition eine Zeile mit allen Angaben aus allen Jahrhunderten – insgesamt 394 Positionen.

Leere Felder bedeuten, dass das Protokoll zu diesem Merkmal nichts sagt. Ob der Stein das Merkmal nicht hatte oder der Schreiber es nur nicht erwähnt hat, lässt sich aus den Quellen meist nicht entscheiden; die Tabelle unterscheidet diese Fälle deshalb nicht.

Längenmaße

Die Abstände sind in Ruten angegeben und für die Website in Meter umgerechnet: bis 1749 mit der fränkischen Werkrute (Nürnberger Rute) zu 3,65 m. Ab 1872 gilt die neue badische Rute zu 3,00 m mit 10 Fuß zu 0,30 m und 10 Zoll zu 3 cm; der Grenzgang von 1872 nennt die Abstände in Ruten, Fuß und Zoll und zusätzlich in Metern, etwa „Distat 17 Ruthen 8 Fuß oder 53 Meter 40 Centimeter“. Die Spalte „Ruten“ des Datensatzes enthält für 1872 und 1887–1893 nur die ganzen Ruten; der Meterwert berücksichtigt Fuß und Zoll. Der Wert der Werkrute (3,647676 m) folgt der Übersicht im Artikel „Rute (Einheit)“ der Wikipedia. Dass er für die Tauberbischofsheimer Protokolle zutrifft, zeigt die Nachmessung im Gelände: Bei Paaren unversetzter Steine stimmt der gemessene Abstand mit der Rutenangabe erstaunlich genau überein. Das Großrinderfelder Protokoll von 1784 läuft in umgekehrter Richtung; seine Abstände gelten bis zum nächsten Stein.

Die Geländebegehungen 2017 bis 2021

Zwischen 2017 und 2021 wurde die Gemarkungsgrenze mehrfach abgegangen: dreimal vollständig an einem Stück und viele Male in Teilabschnitten, etwa an einem Tag die Grenze zu Großrinderfeld. Jeder gefundene Stein wurde behutsam gereinigt (mit Wurzel- und Zahnbürste), fotografiert, beschrieben, eingemessen und der Position aus den Quellen zugeordnet – auch hier nur dann als sicher, wenn Zeichen, Lage und Abstände eindeutig zusammenpassten. Die Begehungen gehen weiter; seit 2026 mit der Karte der berechneten Standorte.

Gemessen wurde mit drei Geräten: einem GPS-Handgerät Garmin GPSMAP 65s, das mit mehreren Frequenzen und fünf Satellitensystemen (GPS, GLONASS, Galileo, QZSS, IRNSS) arbeitet und auch im dichten Wald in der Regel auf 2 Meter genau oder besser misst; dazu einem Smartphone (Google Pixel 4, später Pixel 8) und einer Kamera mit eingebautem GPS (Sony DSC-HX60V), die die Koordinaten in jedes Foto schreibt. Die Werte der drei Geräte wurden verglichen. Wichen sie stark voneinander ab – das kam selten und fast nur im dichten Wald vor –, wurde mit dem Garmin-Gerät nachgemessen; bestätigte die zweite Messung die erste, galt der Garmin-Wert. Am Schreibtisch wurden alle Koordinaten schließlich mit der Deutschen Grundkarte 1:5 000 abgeglichen, in der die bis 1997 erfassten Grenzsteine eingezeichnet sind.

Ergebnis: 142 der 394 Positionen wurden wiedergefunden. 124 Steine stehen noch am ursprünglichen Platz, 20 wurden versetzt oder ihr Platz ist unklar. Die Fotos liegen in Alben bei Google Fotos und sind aus jedem Steckbrief verlinkt.

Die Berechnung verschwundener Standorte

Für die 249 Positionen ohne Fund berechnet die Karte einen wahrscheinlichen Standort. Ein durchgerechnetes Beispiel steht unter So wird gerechnet. Die Grundidee: Die Protokolle nennen fast überall den Abstand zum vorigen Stein. Steht einer der genannten Steine heute noch, kann man von ihm aus die überlieferten Abstände entlang der Grenze abtragen und so die Stellen finden, an denen die fehlenden Steine gestanden haben müssen. Das Verfahren ist bewusst einfach gehalten, damit es sich nachvollziehen lässt:

  1. Anker. Als feste Punkte dienen nur Steine, die bei den Begehungen an ihrem ursprünglichen Platz eingemessen wurden.
  2. Abstandsketten. Von einem Anker aus werden die Abstände eines Protokolls Stein für Stein entlang der Grenzlinie abgetragen, vorwärts vom vorigen und rückwärts vom folgenden Anker. Gerechnet wird möglichst vom nächstgelegenen Anker aus, damit sich Messfehler nicht aufsummieren.
  3. Widersprüche. Passen die Ketten von beiden Seiten nicht zusammen, gilt der nähere Anker. Ein Anker darf höchstens 40 Meter von der Grenzlinie entfernt liegen.
  4. Übertragung. Ist derselbe Stein in einem anderen Grenzgang genauer bestimmt, wird dieser Standort übernommen und als übertragen gekennzeichnet.
  5. Einstufung. Jeder Standort erhält eine Sicherheitsklasse: A (GPS am ursprünglichen Platz), B (plausible Rekonstruktion), C (widersprüchliche oder einseitige Abstandskette) oder D (nur auf einen Grenzabschnitt eingrenzbar).

Wie genau haben die Landschieder gemessen?

Wo zwei direkt benachbarte Steine heute noch unversetzt stehen, lässt sich der im Protokoll genannte Abstand mit dem Abstand der GPS-Punkte vergleichen. Das ist bei 109 Paaren möglich. Bei 36 von ihnen liegt die Abweichung unter 5 Metern, bei elf unter einem Meter; im Mittel (Median) sind es rund 9 Meter, einzelne Paare weichen um fast 100 Meter ab – etwa wegen steiler Hänge, Umwege entlang von Gräben, ausgelassener Zwischensteine oder ersetzter Steine. Beispiele und Gründe stehen unter So wird gerechnet.

Wo die Berechnung an Grenzen stößt

Ein berechneter Standort ist ein Suchhinweis, kein Befund. Er gibt an, wo ein Stein nach den Abständen im Protokoll gestanden haben muss, wenn die Messung damals genau war und die Grenze seither nicht verändert wurde. Manche dieser Steine könnten noch vorhanden sein, nur umgestürzt oder unter der Erde verborgen.

Literatur

Datenstand

Datensatz mit 394 Steinpositionen, Stand Februar 2026; berechnete Standorte Stand August 2026. Der vollständige Datensatz steht unter Daten zum Herunterladen bereit.