Büschemer Persönlichkeiten

Dürr, Adam Dürr

vor 1712 – nach 1730

Schmied

Der Beleg

1730 · Berufs- und Gewerbegeschichte: Schmied

Da war am 11. April 1730 der Schmied Adam Dürr angeklagt und vorgeladen. Er gestand, mit einem gewissen Pulver, seinem „arcano", schon viel krankes Vieh kuriert zu haben. Er sei manchmal spät in der Nacht, fast schon beim Aufgang des neuen Lichts, „ohnberedet“ (ohne zu sprechen) hinaus in den Zwinger gegangen, habe ein Loch in eine Holunderstaude gebohrt, ein paar Tröpflein Blut von dem kranken Vieh oder von kranken Menschen hineingetan und dann den Segen im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes gesprochen. Er könne nicht glauben, dass „ dergleichen abergläubig oder verboten" sei. Die Synodalen sahen das anders; sie drohten Adam Dürr eine harte Kirchenstrafe an, wenn er wieder„ ohnberedet" Löcher bohre und den Segen spreche.

Quelle: Stadtchronik 1997 (Müller & Gehrig)

Weitere Personen namens Dürr

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