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Sühnebildstock (1624) von Valentin Ackermann, weil er Hans Heng 'mit einem Hammer in den Kopf gehauen' hatte

Sühnebildstock (1624) von Valentin Ackermann, weil er Hans Heng 'mit einem Hammer in den Kopf gehauen' hatte

Aufgenommen am 28. März 2013 · Standort 49.64116, 9.34599

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d01701 Sühnebildstock (1624) von Valentin Ackermann, weil er Hans Heng mit einem Hammer in den Kopf gehauen hatte: Der Bildstock steht heute in Reinhardsachsen an der Hauswand eines hübsch restaurierten Fachwerkhauses, direkt gegenüber des oberen Eingangs (Schwarzbauerstr.) in den Kirchof der Kirche St. Jakobus. Köllenberger (s.u.) fand ihn 1955 -mit abgebrochenem Oberteil und zerbrochenem Stamm- vermutlich noch an seinem Originalstandort vor, nämlich an der Straße von Neusaß] nach Gerolzahn, bei der Wegscheide unmittelbar westlich des Orts am Wald, rechts - also offenbar exakt [an jener Stelle, wo sich heute ein anderer alter Bildstock befindet. . Der Originalstandort markierte laut Inschrift offenbar den Ort eines (versuchten) Mordes. Anscheinend wurde der Bildstock vom Täter errichtet, evtl. als Sühneauflage, so dass es sich hier um einen seltenen Sühne-Bildstock mit zudem ausführlicher Schilderung des Tathergangs (wenn auch nur aus Täterperspektive) handeln dürfte! 1624 war die Zeit eigentlich schon vorbei, wo Verbrecher zur Sühne Steinmale errichten mussten, denn dies war vor allem im 14.-16. Jhd. üblich und endete -offiziell- spätestens mit der Peinlichen Halsgerichtsordnung Karls V. (Constitutio Criminalis Carolina) von 1532. Zu jener zeit war der Bildstock aber noch weitestgehend unbekannt und unüblich, so dass sich als Sühnezeichen überwiegend niedere, einfache Steinkreuze (Sühnekreuze) -meist ohne jegliche Inschrift- finden lassen. Der Bildstock stellt also in seiner Funktion und aufgrund der detaillierten Beschreibung des Tathergangs eine Rarität dar - und sollte deshalb aus meiner Sicht auch wieder seinen Platz an seinem Originalstandort -dem vermutlichen Tatort- finden, mit dem er doch so untrennbar verbunden ist. . Der Bildstock trägt auf einem vierkantigen, relativ langen Stamm (ca 190cm) ein nur gering breiteres Oberteil mit Satteldach, auf dem sich ursprünglich einmal ein Steinkreuz befand. Auf der Vorderseite des Oberteils findet sich eine nur angedeutete Nische, in der bloß das einfache Relief eines schlichten Kreuzes (mit Sockelartiger Verbreiterung am Fuß) zu sehen ist. Vergleichbare Kreuzreliefs in angedeuteten Nischen kann man auch auf den beiden Seitenflächen des Oberteils sehen. Direkt unter dem vorderen Kreuzrelief, auf der unteren Randleiste des Oberteils also, steht die Jahreszahl. Der Rest der Inschrift folgt dann auf dem Stamm (Vorderseite, ganz oben beginnend): 1624 VELTEN ACK EMAN MARG RETA SEIN H AUSZFRAW S EIN SON NICO LAUS VELTEN ADAM IORG MICHEL SEIN DOCHTER DO ROTEA ENG EL ANNA HANSZ HEN G HAT UF NIC OAUS ACKER MAN GEWA RT HAT I[HN] ANGE[R]ENT HAT IN GEWO RFEN IST ADAM HENG HERBEIGEL AFEN SOL IN GEN LASEN WOL ER ETW AS ANDERS ZUN HAT ER IN GEN LASE N HAT HANSZ HENG NICOLA US ACKERMAN GEWORFEN HAT ER IN NIT GEN LASEN SO HAT VELT EN ACKERMA N HANS HEN G MIT EIM FE UST HAMER [N]OCHER IN KOPF GEHAU EN ZU DER ??RSIENZEN ? HAT VELT EN ACKEMAN 6 DALER H ANS HENG GEBEN OHN KOSTEN UNT SCHATEN . Sinngemaäß wird auf dem Bildstock also folgende Geschichte erzählt: 1624 (wurde der Bildstock errichtet von) Valentin Ackermann, seiner Ehefrau Margaretha, (ihren) Söhnen Nicolaus, Valentin, Adam, Jörg und Michael (und ihren) Töchtern Dorothea Engel und Anna. Hans Heng hatte (hier) auf Nicolaus Ackermann gewartet, ihn angerempelt und ihn zu Boden geworfen. Hans Heng kam (daraufhin) herbeigelaufen und (hat seinem Sohn oder Nicolaus (?) gesagt), er solle ihn gehen lassen. Doch er wollte etwas anderes tun. (Oder: Er solle etwas anderes tun?) Als Nicolaus Hans gehen lassen wollte, hat Hans Heng Nicolaus Ackermann (erneut) zu Boden geworfen (beworfen?) und ihn nicht gehen lassen. So hat Valentin Ackermann (schließlich) Hans Heng nacher mit einem Fausthammer in den Kopf geschlagen. Zur Wiedergutmachung/Sühne ["??rsienzen"] hat Valentin Ackermann Hans Heng 6 Taler ohne Kosten und Schaden gegeben. . Wie die Formulierung ohne Kosten und Schaden zu verstehen ist, erschließt sich mir nicht ganz, da 6 Taler eben 6 Taler kosten und mit einem zertrümmerten Schädel ja alles andere als "kein Schaden" vorlag. Evtl. handelt es sich um eine juristische Formulierung der damaligen Zeit in dem Sinne, dass es zu keiner gerichtlichen Verurteilung des Täters gekommen war (Notwehr...) und dieser trotz Freispruch eine freiwillige Entschädigungszahlung an die Opferfamilie leistete. -- verwendete Literatur: Köllenberger, Heinrich. Die Inschriften der Landkreise Mosbach, Buchen und Miltenberg. Auf Grund der Vorarbeiten von Ernst Cucuel. (Stuttgart: Alfred Druckenmüller Verlag 1964), S.200 (Nr.498) mehr: http://www.suehnekreuz.de/bw/reinhardsachsen.htm#text1 http://www.suehnekreuz.de/bw/reinhardsachsen.htm#text1

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