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Die alte Werbacher Welzbach-Furt mit Verbotsstein (anderes Ufer)

Die alte Werbacher Welzbach-Furt mit Verbotsstein (anderes Ufer)

Aufgenommen am 24. November 2012 · Standort 49.67021, 9.63645

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Der Verbotsstein bei der alten Werbacher Welzbachfurt: Vom Werbacher Ortskern gelangte man direkt hinter der Kirche über den Weg Am Pfarrgarten runter zum Furtackerweg, wo sich unmittelbar die alte Welzbachfurt befand. Über diese erreichte man das Wört, auf welchem man dann auf geradem Wege zur Tauberbrücke Richtung Hochhausen/ Eiersheim gelangte. Über das wohl ziemlich sumpfige Wört führte damals offenbar nur ein sehr schmaler befestigter Weg. Darauf weisen zumindest die beiden Verbotssteine hin, die noch heute die beiden Anfänge des ehemaligen Wegs quer über das Wört markieren: Einer der beiden Steine steht direkt neben der Tauberbrücke, der andere unmittelbar nebem der Welzbach-Furt. Die Inschrift auf beiden Verbotssteinen ist identisch: Das Nebeneinandergehen ist bei 3 Mark Strafe verboten. . Da die Mark (Goldmark) die Währung des Deutschen Kaiserreichs ab 1871 war, stammen die beiden Verbotssteine also vermutlich aus dem späten 19. Jahrhundert.

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