Der Radschuh-Gebotsstein am oberen Hohlweg auf dem Schloßberg
Aufgenommen am 11. März 2012 · Standort 49.69582, 9.60535
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Der Radschuh-Gebotsstein am oberen Hohlweg auf dem Schloßberg
Inschrift auf dem alten Verkehrsschild:
Hier muß
der
Radschuh
eingehängt
werden
bei Strafe
von 1 G [Gulden] 30 k. [Kreuzer]
-
Einige Fuhrleute bremsten ihre Fuhrwerke den hier beginnenden, steilen Hohlweg nach Gamburg hinunter nicht mit einem Bremsschuh, sondern durch wegschädigendes Blockieren der Räder ab.
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