Wolffarth, Barthell Wolffarth
vor 1588 – nach 1608
Der Beleg
1608 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze
Besaß einen Weingarten an der Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 64, Grenze mit Dienstadt). Wortlaut: „In Barthell Wolffarths Weingartten ein Roder Stein mit einem Rath, 3. B. und Jharzahll 1580. Oben ein Creütz.“.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1608 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.