Büschemer Persönlichkeiten

Weinig, Andres Weinig

vor 1588 – nach 1608

Der Beleg

1608 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze

Grenzte als Anstößer an die Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 8, Grenze mit Dittigheim). Wortlaut: „Recht die Forchtt hinaufs dem Höhberg zu uff einem Reinlin, gegen der Statt mit einem Verschiltem Rath und Dreiren B, Ditingen aber einem beschiltem D. und Jahrzahl 1585. Oben einem Creütz, zwischen Casphar Wideman, und Andres Weinig“. Möglicherweise identisch mit dem Stiftsfaktor Andreas Weinig (1569-1583) oder mit Endres Weinich (Türkensteuerregister 1578).

Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1608 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)

Weitere Personen namens Weinig

Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.