Soler, Herr Soler
vor 1663 – nach 1683
Der Beleg
1683 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze
Besaß ein Holz (Waldstück) an der Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 41, Grenze mit Königheim). Wortlaut: „ins Herrn Solers (?) Holz“. Anmerkung: Der Name ist in der Transkription als unsicher gelesen gekennzeichnet.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1683 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.