Seelman, Jacob Seelman
vor 1729 – nach 1749
Der Beleg
1749 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze
Grenzte als Anstößer an die Gemarkungsgrenze (von Bischofsheim) (Grenzstein Nr. 166, Grenze mit Großrinderfeld / Grünsfeldhausen). Wortlaut: „3-Märker / Ergänzung zu 90: dagegen ein alter kleiner Markstein mit großem Rad, neben Jacob Seelman von Bisch. / dieser ist ein Dreimärker mit Grünsfeldhausen“.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1749 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.