Seber, Hans Seber
vor 1588 – nach 1608
Der Beleg
1608 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze
Besaß einen Acker an der Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 92, Grenze mit Hochhausen). Wortlaut: „Ohnfehr zwischen Hans Sebers Acker und Lorenz Gallen Weingarten“.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1608 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.