Schlosser, Hans Schlosser
vor 1515 – nach 1533
Der Beleg
1533 · wegen aufrührerischer Reden inhaftiert
Hans Schlosser aus Tauberbischofsheim wurde am 3. Juli 1533 in Stuttgart wegen ungebührlicher und aufrührerischer Reden gegen die Obrigkeit gefangen gesetzt; auf seine Bitte und seine Entschuldigung, es sei im Weinrausch geschehen, wurde er des strengen Rechts enthoben, musste aber das Fürstentum Württemberg unverzüglich verlassen und durfte lebenslang ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht zurückkehren. Landesarchiv BW, Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 44 U 4999.
Quelle: Archivalische Chronik (Findmittel von zwölf Archiven, Stand 09/2026)
Weitere Personen namens Schlosser
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