Plaz, Velten Plaz
vor 1663 – ?
Der Beleg
1683 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz der Witwe an der Gemarkungsgrenze
Seiner Witwe gehörte eine Wiese an der Gemarkungsgrenze; er lebte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr (Grenzstein Nr. 113, Grenze mit Impfingen). Wortlaut: „recht nach, nicht weit von der Tauber auf Velten Plazen Wiib. Wiesen“.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1683 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Weitere Personen namens Plaz
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