Büschemer Persönlichkeiten

Mohr, Adam Mohr

vor 1663 – ?

Der Beleg

1683 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz der Erben an der Gemarkungsgrenze

Seinen Erben gehörte ein Grundstück an der Gemarkungsgrenze; er lebte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr (Grenzstein Nr. 90, Grenze mit Hochhausen). Wortlaut: „zwischen Adam Moren Erben und Hannß Geyer“.

Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1683 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)

Weitere Personen namens Mohr

Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.