Külsamer, Caspar Külsamer
vor 1597 – nach 1615
Der Beleg
1615 · Eintrag im Landschiederbuch (Nachbarschafts- und Grenzstreit)
Andres Rab der Jüngere klagt, dass in der Manggasse der Caspar Külsamer seine Dachtraufe unerlaubt auf sein Grundstück führt und das Wasser durch den Hof läuft. Die Landschieder legen fest: das Regenwasser darf durchlaufen; er darf aber keine sonstigen Abwässer hineinschütten.
Quelle: Stadtchronik 1997 (Müller & Gehrig), nach dem Landschiederbuch
Weitere Personen namens Külsamer
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.