Kohl, Philipp Kohl
vor 1729 – nach 1749
Der Beleg
1749 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze
Besaß einen Weinberg an der Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 67, Grenze mit Dienstadt). Wortlaut: „Anst: Philipp Kohlens Weinberg neben dem Weeg“.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1749 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.