Kemesten, Hans Kemesten
vor 1549 – nach 1580
Schultheiß
Der Beleg
1569; 1580 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze
Grenzte als Anstößer an die Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 117, Grenze mit Impfingen). Wortlaut: „von diesem Stein hinauff unwendig der Straßen zwischen Hans Kemesten (?) des Schulteßen und Velta Gans Acker / Ist erst ahn des alten Steins Seiten gesetzt worden“. Grenzte als Anstößer an die Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 119, Grenze mit Impfingen). Wortlaut: „im Kirchelberg zwischen Hans Kemgen (?) Schultes und Hans Dreffs Witwe Weingarten“. In derselben Begehung auch: Hans Kemgen. Anmerkung: Der Name ist in der Transkription als unsicher gelesen gekennzeichnet. Die Transkription liest den Namen des Impfinger Schultheißen einmal „Kemesten (?)", einmal „Kemgen (?)".
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1569/ 1580 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
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