Heroldt, Merten Heroldt
vor 1588 – nach 1608
Der Beleg
1608 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze
Grenzte als Anstößer an die Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 35, Grenze mit Dittwar). Wortlaut: „Ein Stein mit dreir gehauenen Creützen, anstösen oben Merten Heroldt unden gemein feldt, ist der Zeit aus zursach (???) durch die Hern Landschieder gehoben worden“.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1608 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.