Gryme, Johann Gryme
vor 1466 – nach 1491
Notar
Der Beleg
1491 · Amtsträger: Notar
In einer umfangreichen Urkunde vom 11. März 1491 2 wird die Bischofsheimer Centordnung im Einzelnen festgelegt. Die im Beisein mehrerer Zeugen gemachten Aussagen der früheren Centgrafen Wilhelm Stickel (1455-1469) und Heinz Hofstetter (1469-1491) beglaubigte der Notar Johann Gryme aus Külsheim, .,von keyserlicher gewalt offenbarer schreyber", mit seinem Signet. Dieses zeigt im unteren Teil den Namen, darüber eine fünfblättrige Blume und seitlich je ein herzförmiges Blatt
Quelle: Stadtchronik 1997 (Müller & Gehrig)
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.