Fath, Michell Fath
vor 1588 – nach 1608
Der Beleg
1608 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze
Grenzte als Anstößer an die Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 30, Grenze mit Dittwar). Wortlaut: „Furder zwischen Peter Kilian und Michell Fath (?) so seinem Feldt ist ein Stein mit einem Rath, 3 B. und Jahrzahll 1580.“. Anmerkung: Der Name ist in der Transkription als unsicher gelesen gekennzeichnet.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1608 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.