Englerth, Velten Englerth
vor 1588 – nach 1608
Der Beleg
1608 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze
Grenzte als Anstößer an die Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 94, Grenze mit Hochhausen). Wortlaut: „Den Leintheils Weg herunder daran zugleich die Äcker stoßen zwischen Asmus Mohr und Velten Englerth (?)“. Anmerkung: Der Name ist in der Transkription als unsicher gelesen gekennzeichnet.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1608 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.