Dörd, Caspar Dörd
vor 1588 – ?
Der Beleg
1608 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz der Witwe an der Gemarkungsgrenze
Seiner Witwe gehörte eine Wiese an der Gemarkungsgrenze; er lebte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr (Grenzstein Nr. 52, Grenze mit Königheim). Wortlaut: „Mitten im Hußenbachs grundtlein bey (?) Caspar Dörden Wittiben wiesen ein Stein mit einem Rath, und oben einem Creütz“.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1608 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Weitere Personen namens Dörd
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