Brummer, Hans Brummer
vor 1588 – ?
Der Beleg
1608 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz der Witwe an der Gemarkungsgrenze
Seiner Witwe gehörte ein Weingarten an der Gemarkungsgrenze; er lebte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr (Grenzstein Nr. 97, Grenze mit Hochhausen). Wortlaut: „furbaß den Grundt herunder uff Hans Brummers Wittiben Weingart“.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1608 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Weitere Personen namens Brummer
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