Broß, Hans Broß
vor 1588 – nach 1608
Der Beleg
1608 · Gemarkungsgrenzbegehung: Grundbesitz an der Gemarkungsgrenze
Grenzte als Anstößer an die Gemarkungsgrenze (Grenzstein Nr. 118, Grenze mit Impfingen). Wortlaut: „die Straßen nacher Bischoffsheim oben uffdem Rein naher Ympffingen anwender Hans Broß oben Hans Schehr der Alt“.
Quelle: Gemarkungsgrenzbegehung 1608 (Protokolle der Landschieder, Stadtarchiv Tauberbischofsheim; Transkription des Website-Autors)
Im Personen-Index lässt sich dieser Eintrag im Zusammenhang durchsuchen, mit unscharfer Namenssuche, Registern und Zeitstrahl.